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Instrumente

Die Landesentwicklung hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Umsetzung ihrer Entwicklungsleitbilder eine Reihe von „klassischen“, rechtsverbindlichen Instrumenten und „weichen“, informellen Instrumenten zur Verfügung.

Klassische Instrumente

Programme und Pläne:

Überprüfung überörtlich raumbedeutsamer Einzelvorhaben:

Weiche Instrumente

Initiativen zur Umsetzung von Entwicklungskonzepten:

Initiativen zur umfassenden Vermarktung und Außendarstellung von Teilräumen:

 Projekt- und maßnahmenorientierte Konzepte für bestimmte Teilräume:

Die bayerische Landesentwicklung verfügt über ein ausgereiftes Instrumentarium, das einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, gravierende strukturelle Unterschiede innerhalb Bayerns auszugleichen und Entwicklungsimpulse zu setzen. Auch für künftige Herausforderungen ist die Landesentwicklung mit ihrem Instrumentarium gut gerüstet und stellt zu deren zu Bewältigung zukunftsweisende Konzepte und Ansätze zur Verfügung.



Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/instrumente.html (09. 02. 2012)