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Fortschreibung des LEP

Das LEP wird auf der Grundlage einer fortlaufenden Raumbeobachtung mittelfristig fortgeschrieben und an aktuelle Erfordernisse und Entwicklungen angepasst. Bei dringendem Bedarf können auch Teile des LEP fortgeschrieben werden.
Der Fortschreibungsentwurf durchläuft ein Anhörungsverfahren, bei dem sich u.a. alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte, alle Kammern, die Öffentlichkeit und die Nachbarländer äußern können. Zu dem überarbeiteten Entwurf ist dann die Zustimmung des Landtags notwendig. Das fortgeschriebene LEP wird durch den Ministerrat als Verordnung der Staatsregierung beschlossen.



Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/instrumente/landesentwicklungs-programm/fortschreibung-des-lep.html (09. 02. 2012)