Raumordnungsverfahren
Das Raumordnungsverfahren (ROV) ist ein Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit überörtlicher Bedeutung. Es überprüft die Übereinstimmung eines konkreten Vorhabens mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung. Das ROV ist querschnittsorientiert und integriert somit ökonomische, ökologische, kulturelle und soziale Aspekte.

Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist als Gutachten verwaltungsgerichtlich nicht anfechtbar. Es bildet eine entscheidende Informations- und Beurteilungsbasis für das nachfolgende Zulassungs- und Genehmigungsverfahren.
Zielsetzung ist es, Fehlplanungen zu vermeiden, frühzeitig Konflikte aufzuzeigen und zu einer Koordinierung unterschiedlicher Planungen beizutragen. Es soll für den Investor Planungssicherheit und in der Öffentlichkeit Akzeptanz für das Vorhaben schaffen.
In Bayern ist die Durchführung von Raumordnungsverfahren auf die in der Raumordnungsverordnung des Bundes (RoV) aufgeführten Planungen und Maßnahmen, wie z.B. die Errichtung von Kraftwerken, der Neubau oder eine Änderung der Trassierung von Bundesfern- oder Bundeswasserstraßen oder von Schienenstrecken, die Errichtung von Hotelkomplexen oder großen Freizeitanlagen, von Einkaufszentren und großflächigen Handels- und Einzelhandelsbetrieben beschränkt. Das ROV schließt die raumbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung mit ein. Zuständig für die Durchführung von Raumordnungsverfahren sind in aller Regel die höheren Landesplanungsbehörden bei den Bezirksregierungen.