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Teilraumgutachten und raumordnerische Entwicklungskonzepte

Teilraumgutachten sind fachübergreifende, an den spezifischen Problemen des Teilraums orientierte Entwicklungskonzepte. Untersuchungsgegenstand sind dabei i.d.R. die Bereiche Umwelt/Ökologie, Siedlungswesen und Verkehr als planerische Basis sowie ggf. ergänzend dazu – entsprechend der jeweiligen Problemstellung – die Bereiche Wirtschaft und Infrastruktur.

Teilraumgutachten unterstützen die verbindlichen Instrumente wie Landesentwicklungsprogramm, Regionalpläne oder Raumordnungsverfahren und sollen dazu beitragen, räumliche Entwicklungsprozesse zu fördern und zu lenken. Die Initiative zur Durchführung geht dabei von der Region selbst aus.

Die Ergebnisse eines Teilraumgutachtens können auch als Grundlage für weiterführende Konzepte dienen, z. B. im Rahmen der Bauleitplanung oder für die Umsetzung durch ein Regionalmanagement.

Teilraumgutachten besitzen keine Verbindlichkeitswirkung, weder gegenüber der Öffentlichkeit (z. B. Gemeinde, Behörden), noch gegenüber Privatpersonen, sondern empfehlenden Charakter.

In Gestalt der Raumordnerischen Entwicklungskonzepte wird der methodische Ansatz der Teilraumgutachten auf räumlich und fachlich enger gefasste Problemstellungen übertragen.



Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/instrumente/teilraumgutachten-und-entwicklungskonzepte.html (16. 05. 2012)