Ländlicher Raum in Bayern
Der ländliche Raum prägt mit seinem hohen Flächen- und Bevölkerungsanteil, seinem vielfältigen kulturellen und naturräumlichen Reichtum, den zahlreichen Dörfern, Klein- und Mittelstädten, der mittelständisch geprägten Wirtschaftstruktur sowie der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft wesentlich das Bild Bayerns. Entsprechend dem Leitziel der Staatsregierung, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und zu erhalten, hat der ländliche Raum in Bayern, was insbesondere die strukturschwachen ländlichen Gebiete betrifft, Entwicklungspriorität. Gerade für ein Flächenland wie Bayern ist es wichtig, die Potenziale des gesamten Landes zu nutzen. Eine ausgewogene Entwicklung im Sinne einer Einheit und Verantwortungsgemeinschaft von Verdichtungsräumen und ländlichen Gebieten ist Grundlage für eine nachhaltige räumliche Entwicklung des gesamten Landes.
Der ländliche Raum umfasst gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) die Gebiete außerhalb der Verdichtungsräume und damit den weit überwiegenden Teil des Landes. Das sind rund 85% der Landesfläche, wo rund 60% der bayerischen Bevölkerung ihre Heimat sowie ihren Lebens- und Arbeitsraum haben. Der ländliche Raum bestimmt die wirtschaftliche Leistungskraft Bayerns wesentlich mit; rund die Hälfte des bayerischen Bruttoinlandsproduktes wird hier erwirtschaftet.
Politik aus einem Guss
Die Politik für den ländlichen Raum ist in Bayern traditionell ein Schwerpunktthema. Dies belegen zum einen die entsprechenden Zielsetzungen des LEP. Zum anderen hat die Staatsregierung im Jahr 2007 das Aktionsprogramm „Bayerns ländlicher Raum “ verabschiedet. In diesem umfassenden fachübergreifenden Handlungskonzept sind alle staatlichen Maßnahmen gebündelt, die dem ländlichen Raum zu Gute kommen. Die Umsetzung des Aktionsprogramms erfordert neben dem Zusammenwirken der berührten staatlichen Stellen auch die Einbindung insbesondere der kommunalen Gebietskörperschaften, aber auch der Bevölkerung und Wirtschaft. Um der Entwicklung des ländlichen Raums zusätzlichen politischen Nachdruck zu verleihen, wurde der Staatssekretärausschuss „Ländlicher Raum in Bayern“ eingesetzt.
Mit dem Dreiklang aus Landesentwicklungsprogramm, Aktionsprogramm und Staatssekretärausschuss besteht die Politik der Staatsregierung für den ländlichen Raum aus einem Guss, von der Konzeption bis zur Umsetzung.

