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Raumbeobachtung

Eine Vielzahl von Verwaltungsentscheidungen hat einen geographischen Raumbezug. Gute Planung ist auf verlässliche Informationen angewiesen. Dies gilt besonders für die Landesentwicklung, weil sie planerische Festlegungen für komplexe Sachverhalte trifft und langfristig angelegt ist.

Das Bayerische Landesplanungsgesetz (Art. 27) enthält daher den Auftrag an die Landesplanungsbehörden, die raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen fortlaufend zu erfassen, zu verwerten und zu überwachen. Für die Raumbeobachtung steht in Bayern das Rauminformationssystem Bayern RISBY zur Verfügung.

Die Ergebnisse der Raumbeobachtung werden z. B. zur Beantwortung von Landtagsanfragen und für Raumordnungsverfahren herangezogen und im "Raumordnungsbericht" und in den "Daten zur Raumbeobachtung" veröffentlicht.

 



Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/raumbeobachtung.html (16. 05. 2012)