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Raumordnungsbericht

Nach Art. 28 Bayerisches Landesplanungsgesetz berichtet die Staatsregierung dem Landtag alle fünf Jahre im Raumordnungsbericht (ROB) über den Stand der Raumordnung in Bayern, den Vollzug des Landesentwicklungsprogramms und über neue Planungsvorhaben von allgemeiner Bedeutung. Die Gliederung des Raumordnungsberichts entspricht der des Landesentwicklungsprogramms. Der Raumordnungsbericht dokumentiert im Berichtszeitraum die Entwicklung Bayerns insgesamt und in seinen Teilräumen in Bezug auf alle relevanten Politikbereiche. Bei der Darstellung der raumstrukturellen Entwicklung wird insbesondere auf die drei Regionsgruppen

  • Regionen mit großen Verdichtungsräumen
  • Grenzland und überwiegend strukturschwache Regionen und
  • sonstige ländliche Regionen

Bezug genommen.

Der aktuelle 16. Raumordnungsbericht wird hier gegliedert in Form von mehreren pdf-Dateien angeboten.

In gedruckter Form können Raumordnungsberichte bei angefordert werden.



Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/raumbeobachtung/raumordnungsbericht.html (09. 02. 2012)