Rechtsgrundlagen Bayern
Für die Arbeit der Landesplanungsbehörden in Bayern sind zusätzlich zum ROG und zur RoV verschiedene rechtliche Grundlagen auf Landesebene einschlägig.
Bayerisches Landesplanungsgesetz
Nach dem Inkrafttreten des neuen ROG gilt ab 30. Juni 2009 das Bayerische Landesplanungsgesetz nur mehr in bestimmten Teilen fort. Nach § 28 Abs. 3 ROG sind dies im Wesentlichen ergänzende Vorschriften zu den Bereichen
- Grundsätze der Raumordnung,
- Zielabweichungsverfahren,
- Organisation und Verfahren.
Das Bayerische Landesplanungsgesetz soll deshalb novelliert werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bayerischen Landtag beraten. Die entsprechende Landtagsdrucksache kann hier heruntergeladen werden:
Verwaltungsvorschriften
Die wichtigsten Verwaltungsvorschriften betreffen folgende Bereiche:
Raumordnungsverfahren
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 27. März 1984 zur Durchführung von Raumordnungsverfahren und landesplanerischer Abstimmung auf andere Weise (BekROV) ist bei der Durchführung von Raumordnungsverfahren nach wie vor gültig, allerdings nach Maßgabe der zwischenzeitlichen Rechtsänderungen.
Einzelhandelsgroßprojekte
Bei der landesplanerischen Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten ist insbesondere die Handlungsanleitung zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten vom 1. August 2002 heranzuziehen.
Staatsvertrag
Die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg im Bereich der Landesentwicklung und insbesondere die Regionalplanung in der grenzüberschreitenden Planungsregion Donau-Iller ist in einem Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Bayern geregelt. Dessen Novellierung ist am 21.09.2011 in Kraft getreten.