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Rechtsgrundlagen Bund

Für die Raumordnung sind folgende rechtliche Grundlagen auf Bundesebene einschlägig.

Raumordnungsgesetz

Den Änderungen der Förderalismusreform wurde mit der Neufassung des Raumordnungsgesetzes (ROG) im Jahre 2008 Rechnung getragen. Das ROG gilt seit 30.06.2009 in allen Teilen.

Raumordnungsverordnung

Neben dem Raumordnungsgesetz ist für die Arbeit der Landesentwicklung in Bayern als Rechtsgrundlage des Bundes die Raumordnungsverordnung (RoV) einschlägig. In der RoV sind diejenigen Vorhaben genannt, für die ein Raumordnungsverfahren durchzuführen ist.



Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen-bund.html?fontSize=M&version=printfontSize%3DM (09. 02. 2012)