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Landesentwicklung in Bayern

Viele Aspekte des menschlichen Lebens stellen Ansprüche an den Raum. Neue Gewerbegebiete für zusätzliche Arbeitsplätze, die Errichtung von Einkaufszentren, der Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes, Flächen für Windenergieanlagen und Solaranlagen oder Vorhaben in den Bereichen des Tourismus nehmen Grund und Boden in Anspruch. Aber alles auf einmal und überall ist nicht möglich.

Die Landesentwicklung trägt entscheidend dazu bei, die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum möglichst optimal zu koordinieren, auftretende Konflikte zu lösen und hat dabei immer auch die Bedürfnisse nachfolgender Generationen im Blick.

Bilder , Integralbahn, Mähdrescher, Sonnen/Windenergie, Schild_Naturschutzgebiet


Ziel der Landesentwicklung

Zentrale Aufgabe der Landesentwicklung ist es, Bayern und seine Teilräume zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Das Leitziel ist, dabei in allen Landesteilen Bayerns gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu gewährleisten.

Raumentwicklung in Bayern muss den Grundsätzen der Nachhaltigkeit gerecht werden, d.h., die ökonomischen, ökologischen und sozialen/kulturellen Belange müssen gleichwertig berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.

Der Landesentwicklung geht es dabei insbesondere um

  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Bayerns auf nationaler und internationaler Ebene,
  • den Erhalt der Lebensgrundlagen, gesunder Umweltbedingungen, der ökologischen Funktionen und Naturschönheiten unseres Landes,
  • die Koordinierung und Abstimmung verschiedener Raumnutzungsansprüche,
  • den Anstoß von Entwicklungsimpulsen und
  • die räumlichen/infrastrukturellen Voraussetzungen für die Entwicklung in allen Landesteilen.


Quelle: http://www.landesentwicklung.bayern.de/startseite.html (15. 05. 2012)